Beschluss zu TOP 2
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 292/27, Gemarkung Alfershausen, durch Katerina und Markus Brüll wird erteilt. Der Befreiung wegen 76 cm Kniestocks statt 50 cm wird zugestimmt. Der Befreiung wegen des Flachdachs der Doppelgarage statt 30° Dachneigung wird zugestimmt, sofern das Flachdach begrünt wird.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.